Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für alle Angebote und Lieferungen von LEDON A/S an den KUNDEN gelten
Fassung vom 28.11.2019
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von LEDON an den KUNDEN, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Diese Bedingungen bilden zusammen mit der konkreten Auftragsbestätigung den vollständigen Vertrag über den Kauf und die Lieferung von LEDON-Produkten an den KUNDEN.
1. Kauf
- Der Kauf von LEDON-Produkten umfasst ein Angebot, eine Bestellung, eine Auftragsbestätigung, Lieferung und Zahlung.
- Angebote sind 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
- Angebote, Zeichnungen und sonstiges Material, das von LEDON erstellt wird, sind Eigentum von LEDON. Diese Materialien dürfen nicht kopiert oder an Dritte außerhalb der jeweiligen Lieferung von LEDON weitergegeben werden.
- Auf Bestellungen des KUNDEN sind stets die Artikelnummern von LEDON für die bestellten Artikel anzugeben.
- Für Bestellungen mit einem Netto-Rechnungsbetrag unter EUR 100 wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50 netto erhoben.
- Alle Bestellungen werden von LEDON schriftlich bestätigt.
- Der KUNDE hat zu überprüfen, ob die Auftragsbestätigung mit seinen Vorgaben übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, hat der KUNDE LEDON unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung, schriftlich über die Abweichung zu informieren.
- Bestellungen können nur geändert oder storniert werden, wenn von LEDON in jedem Einzelfall eine schriftliche Zustimmung und/oder überarbeitete Auftragsbestätigung erteilt wurde.
- Alle Lieferungen von LEDON erfolgen EXW, gemäß Incoterms 2020, sofern nichts anderes vereinbart wurde
- Für die Zustellung großer Lieferungen muss der KUNDE in der Lage sein, einen Gabelstapler zum Entladen zur Verfügung zu stellen. Andernfalls können zusätzliche Frachtkosten für Umladung und Lieferung usw. anfallen.
- Eine Rückgabe gelieferter Waren ist nur möglich, sofern LEDON dem zugestimmt hat.
- Die Zahlungsbedingungen sind auf der Auftragsbestätigung aufgeführt. Bei Zahlungsverzug fallen zusätzlich 1 % des Rechnungsbetrags pro Monat an und jede Mahnung bewirkt eine zusätzliche Gebühr von DKK 100.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LEDON A/S.
2. Reklamationen und Gewährleistungen
- Etwaige Mängelansprüche müssen spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich bei LEDON geltend gemacht werden.
- Transportschäden/-reklamationen müssen Anmerkungen des Spediteurs (Abliefernachweis) und Fotos der Schäden beigefügt sein. Wird der Abliefernachweis ohne Vermerk unterschrieben, übernimmt LEDON keine Verantwortung für fehlende Kartons etc.
- LEDON haftet nicht für entgangenen Profit, Verzögerungen, Gewinnausfall oder andere indirekte Verluste, die infolge verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung auftreten.
- Die Gewährleistungsfrist von LEDON beginnt mit dem Rechnungsdatum.
- LEDON Garantien
- LEDON gewährt 20 Jahre Garantie auf:
- Platten aus HDPE
- Stahlpfosten und Querbalken
- Stahlbodenbalken und Stahlrahmen
- Sonstige verzinkte tragende Teile
- Teile aus Edelstahl
- LEDON gewährt 10 Jahre Garantie auf:
- Sonstige verzinkte Beschläge
- Metallteile von Fitnessgeräten
- Teile aus Spritzguss PE und PA6
- Zedernholz und Robinie
- Lärchenholz ohne Bodenkontakt
- LEDON gewährt 5 Jahre Garantie auf:
- Lackierte Metallteile
- Federn
- Seile
- Rotationsgeformte PE-Röhrenrutschen
- LEDON gewährt 2 Jahre Garantie auf:
- Bewegliche Kunststoff- und Metallteile
- Sonnenschutz
- LEDON gewährt 20 Jahre Garantie auf:
- Die Garantien von LEDON decken Materialfehler innerhalb des für das jeweilige Material angegebenen Zeitraums ab.
- Gewöhnliche Abnutzung ist durch die Garantien von LEDON nicht abgedeckt, ebenso wenig wie Schäden, die durch Vandalismus oder Zweckentfremdung verursacht werden.
- Materialveränderungen, die lediglich das Aussehen des Produkts verändern – wie z. B. Farbveränderungen und natürliche Trockenrisse im Holz – fallen nicht unter die Garantie. Wir geben jedoch 5 Jahre Garantie bei starkem Ausbleichen von HDPE.
- Produkte, die nassem Sand und Salz ausgesetzt sind, fallen nicht unter die Garantie von LEDON gegen Korrosion.
- Für eine möglichst effiziente Abwicklung des Reklamationsverfahrens muss der KUNDE Garantieansprüchen folgende Unterlagen beifügen:
- Artikelnummer
- Anzahl der beschädigten Artikel
- Rechnungsnummer von LEDON
- Kopie der Rechnung für den KUNDEN, die dem Endverbraucher zugesendet wurde
- Genaue Fotos des Schadens
- Genaue Beschreibung des Schadens
- Falls LEDON dies wünscht, müssen alle Teile, für die Haftung geltend gemacht wird, zur Prüfung an LEDON zurückgesendet werden.
- Die Garantie gilt nur, wenn das Produkt korrekt und gemäß der Montageanleitung von LEDON aufgestellt wurde.
- LEDON übernimmt keine Garantie, wenn Produkte, die nicht von LEDON für diesen Zweck geliefert oder zugelassen wurden, in die Produkte eingebaut werden oder an den Produkten konstruktive Veränderungen vorgenommen wurden.
- Sofern nicht anders angegeben, übernimmt der KUNDE jedweden Austausch und Reparaturen defekter Teile. Der KUNDE trägt alle Kosten in Zusammenhang mit der Demontage und Montage von Teilen, sowie Liefer- und Reisekosten.
- Sollten durch die Demontage oder Montage von LEDON-Produkten unbeabsichtigt Arbeiten oder sonstige Vorgänge an anderen Produkten als der Sendung notwendig werden, können die Kosten LEDON nicht in Rechnung gestellt werden, noch wird LEDON die Arbeiten selbst übernehmen.
- Die Mängelhaftung von LEDON ist auf den Festpreis für den mangelhaften Teil der Lieferung beschränkt.
3. EN 1176
- Alle LEDON Spielgeräte sind nach EN 1176 geprüft und zugelassen.
- Alle Zertifizierungen werden vom TÜV SÜD oder entsprechenden Behörden vorgenommen.
- Der KUNDE oder Endverbraucher trägt die Verantwortung für die Genehmigung konkreter Projekte.
- Röhrenrutschen von LEDON
Aufgrund der freien Gestaltungsmöglichkeiten von LEDON Röhrenrutschen gibt es Optionen, die nicht durch das LEDON TÜV SÜD-Zertifikat abgedeckt sind. In der Regel liegt es daher in der Verantwortung des Auftraggebers, die Konformität der konkret bestellten LEDON Röhrenrutsche mit EN 1176 sicherzustellen. - Sonderanfertigungen
Nicht-Standardprodukte und Modifikationen von Standardprodukten von LEDON im Auftrag eines Kunden sind von LEDON nicht nach EN 1176 geprüft und nicht nach EN 1176 zugelassen. Somit ist es Sache des Auftraggebers selbst, die Konformität des Produkts, das eine Sonderanfertigung ist, mit EN 1176 sicherzustellen.
- Röhrenrutschen von LEDON
4. Produkthaftung
- Die Produkthaftung von LEDON (d.h. gesetzliche Ansprüche in Bezug auf die Haftung für Personen- oder Sachschäden, die sich aus der Nutzung der Produkte aus dem Vertrag ergeben) gegenüber dem KUNDEN und Dritten ist auf den nach geltendem Recht zulässigen Umfang beschränkt und umfasst weder Schäden an Nicht-Verbrauchereigentum noch Entschädigung für entgangenen Gewinn, Verzögerungen, entgangenen Profit oder andere indirekte Verluste.
- LEDON behält sich das Recht vor, die Konstruktionsweise der Produkte zu ändern. LEDON wird den KUNDEN über wesentliche konstruktive Änderungen informieren. LEDON ist nicht verpflichtet, Produkte umzubauen, die vor einer solchen Umgestaltung oder Verbesserung geliefert wurden. Angaben in Prospekten und sonstigen Materialien können daher geändert werden und sind für LEDON unverbindlich. Wenn bei einer Partei ein Produkthaftungsanspruch von einem Dritten eingeht, hat diese Partei die andere Partei unverzüglich über diesen Anspruch zu informieren. Wenn LEDON in einen Rechtsstreit verwickelt wird, bei dem es um die Produkthaftung von LEDON in Bezug auf Produkte geht, die vom KUNDEN (persönlich oder über Dritte) geliefert wurden, ist der KUNDE verpflichtet, die Zuständigkeit des See- und Handelsgerichts in Kopenhagen zu akzeptieren.
- Jede der Parteien ist unter folgenden Umständen von der Haftung befreit, sofern sie die Erfüllung des Vertrags behindern oder erheblich erschweren: Streiks, Aussperrungen, behördliche Auflagen und Anordnungen, Krieg, Naturkatastrophen, Boykotte, Quarantäne, Feuer, Schäden an Produktionsanlagen, Schiffbruch, Devisenbeschränkungen, Aufruhr und Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeine Versorgungsengpässe, Einschränkungen in der Stromversorgung und Ereignisse gleicher Art sowie mangelhafte Belieferungen oder verspätete Belieferung von LEDON seitens von Zulieferern aufgrund von einem der in diesem Absatz genannten Umstände.
- Alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen und Lieferungen von LEDON unterliegen in jeder Hinsicht dänischem Recht und dem dänischen Warenabsatzgesetz. Das Gesetz Nr. 733 vom 7. Dezember 1988 über den internationalen Warenabsatz findet keine Anwendung.